Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtliche Grundlagen für unsere Zusammenarbeit
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen NubilCarby (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Erbringung von Beratungsdienstleistungen, Softwareentwicklung und digitalen Lösungen.
NubilCarby
Dorotheenstraße 63
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: +49(0) 565132962
Website: nubilcarby.com
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsschluss
Verträge kommen durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
Alle Vereinbarungen, die zwischen den Vertragsparteien zwecks Durchführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
3. Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem geschlossenen Vertrag. Nachträglich gewünschte Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu Anpassungen der Vergütung und der Termine führen.
3.1 Beratungsleistungen
Bei Beratungsleistungen handelt es sich um Dienstverträge. Der Auftragnehmer schuldet die ordnungsgemäße Erbringung der Beratungsleistung, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg.
3.2 Softwareentwicklung
Bei Softwareentwicklungsaufträgen handelt es sich um Werkverträge. Der Auftragnehmer schuldet die Herstellung der vereinbarten Software entsprechend den vertraglich festgelegten Spezifikationen.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und vollständig zu erbringen. Dazu gehören insbesondere:
- Bereitstellung vollständiger und korrekter Informationen
- Zeitnahe Entscheidungen und Freigaben
- Bereitstellung erforderlicher Zugänge und Daten
- Benennung kompetenter Ansprechpartner
- Bereitstellung der technischen Voraussetzungen
Verzögerungen durch unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können zu Terminverschiebungen und Mehrkosten führen.
5. Termine und Fristen
Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Liefertermine und Fristen verschieben sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, wie z.B. Betriebsstörungen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6.1 Zahlungsmodalitäten
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig
- Bei Projekten über 10.000 EUR kann eine Anzahlung von bis zu 50% vereinbart werden
- Bei längerfristigen Projekten erfolgt die Abrechnung in Teilrechnungen nach Projektfortschritt
6.2 Verzug
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Der Auftragnehmer behält sich vor, weitere Schäden geltend zu machen.
7. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle vom Auftragnehmer geschaffenen Arbeitsergebnisse, insbesondere Software, Konzepte, Dokumentationen und Designs, unterliegen dem Urheberrecht des Auftragnehmers.
7.1 Nutzungsrechte
Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung der Vergütung die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck.
7.2 Quellenangabe
Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf seine Urheberschaft in angemessener Form hinzuweisen.
8. Gewährleistung
Bei Werkverträgen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Bei Dienstverträgen beschränkt sich die Haftung auf die ordnungsgemäße, dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Erbringung der Dienstleistung.
8.1 Mängel
Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Entdeckung, schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat zunächst das Recht zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist.
9. Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer auch für leichte Fahrlässigkeit, jedoch der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Vermögensschäden ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
10. Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus für die Dauer von 5 Jahren fort.
11. Kündigung
Verträge können von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden, soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Bereits erbrachte Leistungen sind auch im Falle der Kündigung zu vergüten.
12. Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Sofern personenbezogene Daten verarbeitet werden, wird eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO geschlossen.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Anwendbares Recht
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.2 Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
13.3 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
13.4 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel.
Stand: August 2025